Hannover (ddp-nrd). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von
Absprachen in Strafverfahren ist am Freitag vom Bundesrat
zurückgewiesen worden. Die Länderkammer forderte in einer
Stellungnahme umfangreiche Korrekturen an dem Entwurf, darunter eine
stärkere Berücksichtigung der Opferinteressen.Bild
vergrößern«Nur wenn Opferrechte ernst genommen werden, kann von einem
Urteil auch eine befriedende Wirkung ausgehen», sagte Niedersachsens
Justizminister Bernd Busemann (CDU) nach der Sitzung der Länderkammer.
Auch der Verzicht auf ein Geständnis sei nicht akzeptabel.
«Voraussetzung jeder Absprache muss ein qualifiziertes,
überprüfbares Geständnis sein», betonte der Minister.
Bürger dürften nicht den Eindruck gewinnen, dass bei
Strafverfahren vor Gericht «Mauscheleien» möglich
seien.Niedersachsen hatte eine Initiative zur gesetzlichen Regelung von
sogenannten «Deals» bereits 2007 erfolgreich in den Bundesrat
eingebracht. Anschließend lag der Vorschlag jedoch lange Zeit
unbehandelt im Bundesjustizministerium. Bei der jetzigen Novelle der
Bundesregierung handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das
auch ohne Zustimmung des Bundesrates verabschieden werden kann. Das Veto
der Länderkammer vom Freitag hat nur aufschiebenden
Charakter.«Der Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung in
Strafverfahren muss in wesentlichen Punkten dringend nachgebessert
werden», forderte Busemann. Er erwarte, dass sich die Bundesregierung
nun stärker an den Vorgaben des Bundesgerichtshofs von 2005 und damit
an dem seit 2007 vorliegenden niedersächsischen Gesetzentwurf
orientiere.(ddp)
Saturday, March 7, 2009
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